Sofort-Check · bis CHF 2’016 pro Monat

Hilflosen­entschädigung: Anspruch online prüfen

Du brauchst im Alltag regelmässig Hilfe – beim Anziehen, bei der Körperpflege oder beim Essen? Dann steht dir möglicherweise eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV zu. Mit unserem Online-Rechner findest du in wenigen Minuten heraus, ob ein Anspruch besteht und mit welchem Betrag du rechnen kannst.

Alltagsgestaltung
Leistungen 2026

Was ist die Hilflosenentschädigung?

Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Geldleistung der Sozialversicherungen. Sie unterstützt Menschen, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen dauerhaft auf die Hilfe oder Überwachung anderer angewiesen sind.

Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Grad der Hilflosigkeit – leicht, mittel oder schwer – und davon ab, ob sie von der AHV oder der IV ausgerichtet wird.

Grad
AHV
IV (zu Hause)
Leicht
CHF 252.–
CHF 504.–
Mittel
CHF 630.–
CHF 1’260.–
Schwer
CHF 1’008.–
CHF 2’016.–

Monatliche Beträge für Erwachsene, die zu Hause leben. Stand: 1. Januar 2026. Bei einem Heimaufenthalt gelten andere Ansätze. Quelle: Informationsstelle AHV/IV.

Online-Rechner

Dein Anspruch in wenigen Minuten

Beantworte ein paar kurze Fragen und erhalte sofort eine unverbindliche Einschätzung zu Grad und Höhe deiner Hilflosenentschädigung.

 

So funktioniert’s

In drei Schritten zur Einschätzung

Der Rechner führt dich Schritt für Schritt durch alle wichtigen Fragen – verständlich und ohne Fachjargon.

1 · Situation beschreiben

Beantworte kurze Fragen zu deinem Alltag, deinem Unterstützungsbedarf und deiner Wohnsituation.

2 · AHV oder IV klären

Der Rechner berücksichtigt, ob du das AHV-Referenzalter bereits erreicht hast – das bestimmt, welche Versicherung zuständig ist.

3 · Ergebnis erhalten

Du siehst sofort den voraussichtlichen Grad und Betrag und erfährst, welche weiteren Leistungen infrage kommen.

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Hilflosen­entschädigung?

Ein Anspruch besteht, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

Gut zu wissen: Viele Betroffene melden sich zu spät an. Leistungen werden nur begrenzt rückwirkend ausbezahlt – bei der IV höchstens für zwölf Monate vor der Anmeldung. Es lohnt sich also, den Anspruch frühzeitig zu prüfen.

Palliative Care
Antrag

So beantragst du die Hilflosen­entschädigung

Der Weg zur Leistung ist klar geregelt. Wir zeigen dir, wie er abläuft – und wo du Unterstützung bekommst.

1 · Anspruch prüfen

Mit unserem Online-Rechner erhältst du eine erste, unverbindliche Einschätzung.

2 · Anmeldung einreichen

Wer eine AHV-Altersrente bezieht, meldet sich bei der Ausgleichskasse. Alle anderen melden sich bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons.

3 · Abklärung

Die IV-Stelle klärt deinen Hilfebedarf ab – oft mit einem Gespräch bei dir zu Hause und einem ärztlichen Bericht.

4 · Entscheid & Auszahlung

Nach dem positiven Entscheid wird die Entschädigung monatlich ausbezahlt.

Häufige Fragen

Gut informiert zur Hilflosen­entschädigung

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. Deine Frage ist nicht dabei? Melde dich – wir helfen gerne weiter.

Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und der zuständigen Versicherung. Für Erwachsene zu Hause beträgt sie bei der AHV CHF 252.– (leicht), CHF 630.– (mittel) oder CHF 1’008.– (schwer) pro Monat. Bei der IV sind es CHF 504.–, CHF 1’260.– bzw. CHF 2’016.– pro Monat (Stand 2026).

Beurteilt wird, bei wie vielen der sechs alltäglichen Lebensverrichtungen du regelmässig Hilfe brauchst: Ankleiden, Aufstehen/Absitzen/Abliegen, Essen, Körperpflege, Toilettengang und Fortbewegung. Grob gilt: leicht ab zwei, mittel ab vier und schwer bei allen sechs Verrichtungen – bei schwerer Hilflosigkeit kommt eine dauernde Pflege oder Überwachung hinzu. Auch eine dauernde persönliche Überwachung kann einen Anspruch begründen.

Nein. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet. Entscheidend ist allein, wie viel Hilfe du im Alltag brauchst.

Beziehst du eine AHV-Altersrente, reichst du die Anmeldung bei deiner Ausgleichskasse ein. Vor dem AHV-Referenzalter ist die IV-Stelle deines Wohnkantons zuständig. Die Formulare findest du auf www.ahv-iv.ch oder bei der zuständigen Stelle.

Ja. Wer zu Hause lebt und wegen einer psychischen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung auf lebenspraktische Begleitung angewiesen ist, kann bei der IV Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades haben.

Bei einem Aufenthalt im Heim gelten andere Ansätze – bei der IV fallen die Beträge deutlich tiefer aus. Melde einen Wechsel der Wohnsituation deshalb immer der zuständigen Stelle.

Unsicher, ob du Anspruch hast? Wir helfen dir weiter.

Ruf uns an oder schreib uns. Wir nehmen uns Zeit für deine Fragen rund um Pflege und Betreuung zu Hause.

Hilflosenentschädigung Zug